Kündigungsfrist bei Swisscom
Für viele Handy-Abos gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen. Prüfe den genauen Termin zusätzlich in deinen Vertragsunterlagen oder im Kundencenter.
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ausland roamingSwisscom Handy-Abo kündigen
Die einfachste Möglichkeit, dein Handy-Abo bei Swisscom zu kündigen, ist in der Regel ein Anruf beim Kundendienst. Eine Kündigung kann aber auch schriftlich an den Kundendienst erfolgen. Für die Kündigung gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von 60 Tagen.
Für viele Handy-Abos gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen. Prüfe den genauen Termin zusätzlich in deinen Vertragsunterlagen oder im Kundencenter.
Die Mindestvertragsdauer beträgt bei Swisscom oft 12 Monate. Wurde ein vergünstigtes Smartphone bezogen, ein Aktionsangebot abgeschlossen oder ein Vertrag verlängert, können auch 24 Monate gelten.
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann aber zusätzliche Kosten verursachen, wenn noch Grundgebühren oder Gerätevorteile offen sind.
Swisscom Kontakt: Für die Kündigung lohnt sich ein Blick in dein Kundencenter oder in die aktuellen Kontaktmöglichkeiten von Swisscom. Typischerweise läuft die Kündigung über den Kundendienst unter der Nummer 0800 800 800.
Normalerweise kann ein Handy-Abo bei Swisscom erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt normalerweise 12 Monate. Wenn ein vergünstigtes Smartphone mit einem neuen Handyvertrag oder einer Abo-Verlängerung bezogen wurde, kann die Mindestvertragsdauer auch 24 Monate betragen. Werden Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist eingehalten, entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Es ist durchaus möglich, ein Handy-Abo frühzeitig vor Ablauf der Mindestvertragsdauer zu kündigen. Dies ist jedoch eher nicht zu empfehlen, da Zusatzkosten entstehen können. In diesem Fall müssen oft die restlichen monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer zurückbezahlt werden. Wenn aufgrund eines neuen Aboabschlusses oder einer Aboverlängerung ein vergünstigtes Handy oder Smartphone bezogen wurde, kommen dafür meist weitere Kosten hinzu.
Dies muss bei Swisscom explizit angefordert werden. Wenn das Abo gekündigt wird, so wird es nicht automatisch in ein Prepaid umgewandelt. Auch bei der Umwandlung in ein Prepaid lohnt es sich, die allfällige Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungsfrist von 60 Tagen einzuhalten, damit keine Zusatzkosten entstehen. Es ist aber auch möglich, das Swisscom Abo per sofort in ein Prepaid umzuwandeln.
Wenn ein Handy-Abo gekündigt wird, verfällt grundsätzlich auch die Rufnummer und das Recht darauf. Bei Swisscom gibt es jedoch die Möglichkeit, für eine bereits deaktivierte Nummer eine Wiedereinschaltung zu beantragen. Eine Reservation oder Blockierung der Nummer wird jedoch nicht garantiert. Nach einer gewissen Zeit wird die Nummer wieder an neue Kunden weitergegeben.
Wer seine Handynummer zu einem anderen Anbieter portieren möchte, sollte sein Handy-Abo nicht selber kündigen, da sonst die Nummer verloren gehen kann. Normalerweise kann bei der Bestellung eines neuen Abos zum neuen Anbieter die bestehende Nummer angegeben werden. Der neue Anbieter übernimmt danach in der Regel die Kündigung des vorherigen Abos bei Swisscom. Auch hier empfiehlt es sich, Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist einzuhalten.
Bevor du dein Swisscom Handy-Abo kündigst, solltest du prüfen, ob du aktuell von einem Kombirabatt wie «We are Family» profitierst. Solche Rabatte können wegfallen, wenn mehrere Handy-Abos oder zusätzlich ein Internet-Abo bei Swisscom gemeinsam genutzt werden. Gerade bei solchen Rabatte lohnt sich deshalb ein genauer Blick, damit durch die Kündigung nicht unerwartet ein bisheriger Preisvorteil verloren geht.
Wenn du dich für ein neues Abo entschieden hast, kann der Wechsel je nach Anbieter auch direkt online angestossen werden. Ob du deine bisherige Rufnummer mitnehmen oder eine neue Nummer möchtest, wird meist im Bestellprozess festgelegt.
Ja, das ist möglich. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, etwa für restliche Grundgebühren oder Gerätevorteile.
Nein. Die Umwandlung in Prepaid muss bei Swisscom ausdrücklich beantragt werden.
Ja. Wenn du deine Nummer mitnehmen willst, solltest du dein Swisscom Abo nicht selber kündigen. Die Portierung wird beim neuen Anbieter ausgelöst.
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