Internet-Abo wechseln oder kündigen
Internet-Abo wechseln oder kündigen – was beachtet werden muss
Grundsätzlich ist es relativ einfach, sein Internet- und TV-Abo zu einem anderen Anbieter
zu wechseln. Es gibt aber einige Punkte, die berücksichtigt werden sollten. Oliver Zadori
vom unabhängigen Telekomvergleichsportal dschungelkompass.ch gibt Auskunft, welche Gedanken
man sich bei einem Wechsel machen sollte.
1
Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist prüfen
Bevor das bisherige Abo gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob die
Mindestvertragsdauer abgelaufen ist und welche Kündigungsfrist gilt.
- Bei den meisten Internet-Abos besteht eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten. Wird diese nicht eingehalten, können die verbleibenden Gebühren in Rechnung gestellt werden.
- Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Schweizer Internet-Anbietern zwischen einem und drei Monaten, meist auf das Monatsende.
- Im Zweifelsfall den Anbieter kontaktieren, um sicherzustellen, dass keine Mindestvertragslaufzeit mehr besteht.
2
Neues Abo bestellen und Aufschaltdatum wählen
Damit nicht doppelt bezahlt werden muss, sollte das neue Abo idealerweise
erst auf das Ende des derzeitigen Abos aufgeschaltet werden.
- Im Internet-Tarifvergleich passende Angebote finden – dabei auch Bandbreite, TV und Telefonie angeben.
- Beim neuen Anbieter das Abo bestellen und das gewünschte Aufschaltdatum angeben.
- Falls gewünscht: bestehende Festnetznummer für die Portierung hinterlegen. Diese Angabe kann die automatische Kündigung beim bisherigen Anbieter auslösen.
3
Bisheriges Abo kündigen und Geräte retournieren
Nach der Aufschaltung des neuen Abos muss das bisherige Abo beim alten
Anbieter gekündigt und die Leihgeräte fristgerecht zurückgeschickt werden.
- Kündigung per eingeschriebenem Brief, telefonisch oder per Chat (je nach Anbieter).
- Router und allfällige TV-Boxen des bisherigen Anbieters fristgerecht retournieren – sonst droht eine Rechnung von über hundert Franken.
- Beim neuen Router die Kabel anschliessen. Farbbeschriftungen am Router vereinfachen dies.
Tipp: Will man möglichst keinen Unterbruch hinnehmen, können sich
Kündigungs- und Aktivierungsdatum auch um ein paar Tage überlappen. Das neue Abo kann
bereits online bestellt werden, bevor das bisherige endet.
E-Mail-Adresse vom Anbieter
Falls derzeit eine E-Mail-Adresse des Anbieters genutzt wird, sollte vor der
Kündigung abgeklärt werden, ob diese weiterhin genutzt werden kann. Bei den
Bluewin-Adressen von Swisscom ist z.B. ein Wechsel in ein Light-Abo möglich,
wodurch die Haupt-Adresse mit eingeschränktem Speicherplatz bestehen bleibt.
Kombirabatt mit Handy-Abo
Einige Anbieter gewähren einen Kombirabatt, wenn mehrere Dienste gleichzeitig
abonniert sind. Wird eines dieser Abos gekündigt, fällt der Kombirabatt in
der Regel weg – die monatliche Abogebühr fürs Handy kann dadurch steigen.
TV-Boxen und Aufnahmen
Werden mehrere TV-Boxen genutzt, sollte beim neuen Anbieter abgeklärt werden,
ob diese ebenfalls erhältlich sind und welche Zusatzkosten anfallen. Gespeicherte
TV-Aufnahmen auf der alten Box gehen beim Wechsel verloren und können nicht
übertragen werden.
Aufschaltgebühr
Die meisten Anbieter verlangen bei einer Neubestellung eine Aufschaltgebühr
(auch Aktivierungs- oder Setup-Gebühr). Diese beträgt meist zwischen CHF 50
und 100.–. Bei Swisscom und Sunrise entfällt sie bei Online-Bestellung (Stand 2024).
Aktionsangebote erlassen sie teilweise ebenfalls.
Verfügbare Anschlüsse
In der Schweiz gibt es drei Anschlusstechnologien: Kupfer, Glasfaser (FTTH) und
TV-Kabelnetz. Bevor ein neues Abo abgeschlossen wird, sollte geprüft werden,
welcher Anschluss in der Wohnung vorhanden ist. Der
Adress-Checker
von dschungelkompass zeigt dies anhand der Wohnadresse auf. Hinweis: Salt-Internet
ist ausschliesslich über FTTH verfügbar; yallo bietet günstige Kabelaktionen,
aber auch Kupfer- und Glasfaser-Abos an.
Bandbreite: Wie schnell muss es sein?
Für HD-Streaming reichen laut Netflix 5 Mbit/s, für 4K 25 Mbit/s. Werden
mehrere Geräte gleichzeitig genutzt, empfiehlt sich ein höheres Abo.
Ist der Anschluss laut Adress-Checker
auf z.B. 120 Mbit/s begrenzt, macht ein 500-Mbit/s-Abo wenig Sinn. Bei
Glasfaser bestehen grundsätzlich keine Bandbreitenbeschränkungen.
Aktionsangebote: Worauf soll ich achten?
Bei Aktionsangeboten ist es immer ratsam, die Konditionen genau zu prüfen. Es gibt
Anbieter, bei denen der Aktionspreis «lebenslang» gilt – allerdings hat 2023 gezeigt,
dass solche Preise trotzdem angehoben werden können, wenn der normale Listenpreis steigt.
Andere Aktionen bieten nur für 6, 12 oder 24 Monate einen vergünstigten Preis, bei
gleichzeitiger Mindestvertragsdauer von 24 Monaten. Teilweise sind die ersten Monate
kostenlos. Der Internet-Abo-Vergleich
von dschungelkompass berücksichtigt tagesaktuelle Aktionen und kann die Nutzungsdauer
einberechnen – so ist der effektiv zu bezahlende Preis auf einen Blick ersichtlich.
Diese Funktion ist schweizweit einmalig.
Festnetztelefon: Nummer mitnehmen
Möchte man die bestehende Festnetznummer beim neuen Anbieter weiternutzen, muss diese
portiert werden. Dies kann bei der Online-Bestellung des neuen Abos vorgenommen werden.
In manchen Fällen wird das alte Abo dadurch automatisch gekündigt – zur Sicherheit
sollte es trotzdem explizit gekündigt werden.
Häufige Fragen zum Internet-Abo wechseln und kündigen
Kann ich meinen Anbieter jederzeit wechseln?
Nein – bei den meisten Internet-Abos besteht nach Neuabschluss eine Mindestvertragsdauer
von 12 oder 24 Monaten. Wird diese nicht eingehalten, können die verbleibenden Gebühren
in Rechnung gestellt werden. Im Zweifelsfall den Anbieter direkt kontaktieren.
Muss ich den Router zurückschicken?
Ja. Der Router (und allfällige TV-Boxen) des bisherigen Anbieters muss nach dem
Wechsel fristgerecht retourniert werden. Sonst kann der alte Anbieter eine Rechnung
von über hundert Franken stellen.
Was passiert mit meinen TV-Aufnahmen beim Wechsel?
Gespeicherte TV-Sendungen auf der alten TV-Box gehen beim Wechsel leider verloren.
Sie können nicht auf die neue Box des anderen Anbieters übertragen werden.
Wie lange dauert die Umschaltung?
Das gewünschte Aufschaltdatum kann bei der Bestellung des neuen Abos angegeben werden.
Will man keinen Unterbruch, können Kündigung und Aktivierung um ein paar Tage überlappen.
Wie kann ich kündigen?
Einige Anbieter akzeptieren die Kündigung per eingeschriebenem Brief, andere nur noch
telefonisch oder per Chat. Am besten auf der Webseite des Anbieters nachschauen, welche
Kündigungswege möglich sind.
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